Es stehen Ihnen 3 Ferienwohnungen ganzjährig zur Verfügung:
Obige Preise gelten bis 5 Personen jede weitere Person 5,00 €. Gruppenannahme bis 18 Personen wird angeboten.
Übernachtung von Mitarbeitern lokaler Firmen auf Tagesbasis:
An/Abreise: Die Wohnung steht dem Gast am Tag der Anreise ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Mitbringen eines Haustieres: Ein gutmütiger Hund ist uns gerne willkommen, wenn folgende “Spielregeln” eingehalten werden:
Gerade bei langfristigen Buchungen empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt bei Krankheit, Unfall und weiteren wichtigen Gründen vor den finanziellen Folgen. Buchung aus dem Ausland: 1/3 der Gesamtmiete ist bei Vertragsabschluß als Anzahlung und Reservierungsgarantie zu bezahlen. Der Rest der Miete ist 4 Wochen vor Anreise zur Zahlung fällig. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten. 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10%. 5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, eine nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. 6. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. 7. Der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. |
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