Es stehen Ihnen 3 Ferienwohnungen ganzjährig zur Verfügung:
 

 

m2

Betten

Vorsaison

Hauptsaison

Wohnung 1

65

2-4

35,00 €

42,00 €

Wohnung 2

62

2-5

35,00 €

42,00 €

Wohnung 3
(Ferienhaus)

120

2-8

40,00 €
 

50,00 €
 

Obige Preise gelten bis 5 Personen jede weitere Person 5,00 €.
Bettwäsche wird ab 4 Übernachtungen gestellt.
Handtücher sind mitzubringen.
Heizung, Wasser und Strom sind im Preis bereits enthalten.
Endreinigungsgebühr für Wohnung = 20,00 € & Kurtaxe für Bad Wurzach.
Die Auswahl der Wohnung ist freibleibend und kann bei Bedarf (Familiengröße) geändert werden.

Gruppenannahme bis 18 Personen wird angeboten.

 

Übernachtung von Mitarbeitern lokaler Firmen auf Tagesbasis:

Übernachtung ohne Frühstück pro Tag:

Erwachsene

10,00 €

 

Benutzung pro Ladung Wäsche

Waschmaschine/Wäschetrockner

2,00 €

 

An/Abreise:

Die Wohnung steht dem Gast am Tag der Anreise ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Am Tag der Abreise sollte die Wohnung bis 10.00 Uhr geräumt sein.
 

Mitbringen eines Haustieres:

Ein gutmütiger Hund ist uns gerne willkommen, wenn folgende “Spielregeln” eingehalten werden:
Der Hund darf nicht allein in der Wohnung gelassen werden. Die Gartenanlage ist kein Hunde-WC.
Der Hund sollte sich auf dem Grundstück nur in Begleitung von Herrchen oder Frauchen austoben.


Reiserücktrittsversicherung:

Gerade bei langfristigen Buchungen empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt bei Krankheit, Unfall und weiteren wichtigen Gründen vor den finanziellen Folgen.
Sie kostet wenig, nützt viel und erspart unnötigen Ärger.
Auf Wunsch können Sie dieses Formular auch mit der Buchungsbestätigung bei uns anfordern oder den Link zu Die Europäische Reiseversicherung benutzen.
 

Buchung aus dem Ausland:

1/3  der Gesamtmiete ist bei Vertragsabschluß als Anzahlung und Reservierungsgarantie zu bezahlen. Der Rest der Miete ist 4 Wochen vor Anreise zur Zahlung fällig.


Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

 

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  

1.     Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2.     Der Abschluß des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3.     Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4.     Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10%.

5.     Der Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, eine nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6.     Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

7.     Der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

8.     Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Gastaufnahmevertrag gilt Ravensburg als vereinbart.

 

Freie Termine

01.01.2010 -31.12.2010
    
    
    
    
    
     
   
   
   
   
Terminübersicht gilt nicht für Arbeiter auf Tagesbasis.
Rufen Sie bitte an.
   

last update: 18.07.2010

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